FR

DE

UK

NL

Kokodame logo light
Kokodama logo

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der „Kokoplant B.V.“, mit Sitz in De Lier und eingetragen bei der Handelskammer Delft am 15. Februar 2005.

 

GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen zwischen „Kokoplant“ und dem Vertragspartner, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich der Begriff „Vertragspartner“ auf jede (juristische) Person sowie deren Vertreter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Erben, die eine Vereinbarung mit „Kokoplant“ abgeschlossen hat oder abschließen möchte.

 

ANGEBOTE

Alle Angebote von „Kokoplant“ sind unverbindlich und gelten für einen Zeitraum von 60 Tagen ab dem Datum, sofern nicht anders angegeben. Das Versenden von Angeboten und/oder Dokumenten verpflichtet „Kokoplant“ nicht zur Lieferung oder Annahme einer Bestellung.

 

VEREINBARUNG

Bestellungen können bei uns telefonisch, per E-Mail oder schriftlich aufgegeben werden. Die Annahme einer Bestellung erfolgt ausdrücklich oder stillschweigend, und die Vereinbarung wird dem Kunden schriftlich bestätigt, sobald die bestellten Produkte geliefert werden, unter Verwendung eines Lieferscheins/Versandinhalts, ohne Beeinträchtigung anderer Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Stornierung einer Bestellung ist nur möglich, wenn die für die Bestellung speziell erforderlichen Artikel noch nicht gekauft oder die bestellten Produkte noch nicht vorbereitet wurden oder wenn wir unsere Sonderbestellungen bei unseren Lieferanten kostenfrei stornieren können. Im Falle einer Stornierung der Bestellung schuldet der Kunde uns eine Stornogebühr in Höhe von 50 €.

 

PREISE

Alle von „Kokoplant“ gemachten Preisangebote unterliegen Preisänderungen. Die von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer. Wir haben das Recht, dem Kunden Preisänderungen weiterzugeben, von denen wir erst nach Annahme einer Bestellung erfahren. In einem solchen Fall werden wir den Kunden innerhalb einer Woche nach Eingang der Bestellung über die Preisänderung informieren. Wenn es zu einer Preiserhöhung von mehr als 10% des Rechnungsbetrags kommt, hat der Kunde das Recht, die Bestellung innerhalb von 48 Stunden nach unserer Benachrichtigung zu stornieren, ohne Anspruch auf eine Entschädigung.

 

LIEFERUNG UND LIEFERZEIT

Lieferungen erfolgen „ab Werk“, sofern nicht anders vereinbart. Bei Lieferung der Waren muss der Vertragspartner die gelieferten Artikel und die Verpackung unverzüglich auf Mängel oder Schäden überprüfen und diese „Kokoplant“ melden. Teillieferungen sind vom Vertragspartner anzunehmen und werden von „Kokoplant“ gesondert in Rechnung gestellt. Der Vertragspartner ist dann verpflichtet, gemäß Artikel 12 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen. Wenn der Vertragspartner die Waren ablehnt, hat „Kokoplant“ das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, ohne Beeinträchtigung des Rechts von „Kokoplant“, Schadensersatz zu verlangen.
„Kokoplant“ ist berechtigt, die Lieferung auszusetzen oder zu verschieben, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen für frühere Lieferungen nicht nachgekommen ist. Die angegebene Lieferzeit ist immer ungefähr und stellt keine feste Frist dar, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Bei geringfügiger Verzögerung der Lieferung hat der Vertragspartner kein Recht auf Schadensersatz jeglicher Art, und der Vertragspartner hat kein Recht, die Annahme der Waren zu verweigern, die Zahlungsverpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen.

 

TRANSPORT/RISIKO

Wenn die Versandmethode nicht vom Vertragspartner festgelegt wird, wird dies von uns nach eigenem Ermessen festgelegt, ohne dass wir haftbar gemacht werden. Lieferungen erfolgen „ab Werk“ und daher auf Kosten von „Kokoplant“, sofern nicht anders vereinbart. In allen Fällen bleibt das Risiko beim Vertragspartner. Spezielle Transport- oder Versandanfragen des Vertragspartners werden nur ausgeführt, wenn der Vertragspartner sich bereit erklärt, die zusätzlichen Kosten zu tragen.

 

HÖHERE GEWALT

Im Falle von höherer Gewalt haben wir das Recht, die Erfüllung unserer Verpflichtungen auszusetzen oder nach eigenem Ermessen den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Im Falle von veränderten Umständen haben wir das Recht, den Inhalt des Vertrags in Absprache mit dem Vertragspartner zu ändern, und wenn eine solche Absprache nicht zu einer Einigung führt, können wir den Vertrag ohne gerichtliche Intervention kündigen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein. Höhere Gewalt oder veränderte Umstände beziehen sich auf jede Ursache oder Umstände, die uns nicht vernünftigerweise zuzurechnen sind. Technische Störungen in unserem Betrieb, Nichterfüllung durch unsere Lieferanten, Transportprobleme und Streiks gelten ausdrücklich als höhere Gewalt. Das oben Gesagte gilt auch, wenn die genannten Umstände in Bezug auf unsere Lieferanten eintreten.

 

HAFTUNG

„Kokoplant“ haftet niemals für Schäden jeglicher Art, sei es direkt oder indirekt, einschließlich Betriebsschäden an beweglichem und unbeweglichem Eigentum, Pflanzenschäden, Ernteschäden oder Schäden aufgrund von Wachstumshemmung, Gewinnverlust und entgangenen Ersparnissen sowie für Personenschäden am Vertragspartner und/oder Dritten. In Bezug auf die Lieferung von Kokosstangen haftet „Kokoplant“ nicht für Schäden, die durch Vermischung mit anderen Zusätzen, Zersetzung des organischen Produkts oder das potenzielle Vorhandensein von Unkrautsamen, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht nachweisbar waren, verursacht werden. Bei allen im Rahmen des Vertragsabschlusses bereitgestellten Informationen wird davon ausgegangen, dass diese Informationen nach bestem Wissen von „Kokoplant“ bereitgestellt wurden. „Kokoplant“ haftet niemals für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.

 

BESCHWERDEN

Alle Beschwerden müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der betreffenden Artikel schriftlich bei uns gemeldet werden und genaue Angaben zur Art und Begründung der Beschwerden enthalten. Beschwerden bezüglich Rechnungen müssen ebenfalls innerhalb von 8 Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Vertragspartner als mit den gelieferten Artikeln oder der Rechnung einverstanden. In solchen Fällen wird „Kokoplant“ keine Beschwerden mehr bearbeiten. Eine beanstandete Charge muss im Originalzustand aufbewahrt werden, bis „Kokoplant“ die Beschwerde geprüft hat. Waren dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von „Kokoplant“ nicht zurückgesandt werden. Wenn „Kokoplant“ die Beschwerde für berechtigt hält, wird „Kokoplant“ entweder neue Artikel liefern, Ersatz oder Reparaturen so bald wie möglich kostenlos durchführen oder den vom Vertragspartner unter der entsprechenden Bestellung gezahlten Betrag nach eigenem Ermessen von „Kokoplant“ erstatten. Wenn „Kokoplant“ dem Vertragspartner den gezahlten Betrag erstattet, wird der Vertrag automatisch beendet, und der Vertragspartner muss die im Rahmen des beendeten Vertrags gelieferten Artikel gemäß den Anweisungen von „Kokoplant“ zurückgeben. Geringfügige Abweichungen in Qualität, Farbe und Abmessungen, die technisch unvermeidlich oder branchenüblich sind, können nicht als Grundlage für Beschwerden dienen. Wenn ein Angebot oder eine Lieferung auf einer Probe basiert, dient die Probe nur zur Feststellung der durchschnittlichen Qualität. Die von uns gelieferte Menge kann um 5 % höher sein als die mit dem Vertragspartner vereinbarte Menge und muss vom Vertragspartner akzeptiert werden.

 

GEWÄHRLEISTUNG

Für alle von „Kokoplant“ gelieferten Produkte und Waren wird keine weitere Gewährleistung gegeben, die über die schriftliche Gewährleistung des Lieferanten hinausgeht. In keinem Fall erstreckt sich die Gewährleistung über die kostenlose Nachlieferung der Waren oder Teile davon hinaus, wobei „Kokoplant“ niemals für Schäden haftet, die dem Vertragspartner oder Kunden entstehen.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Vertragspartner alle ihm gegenüber „Kokoplant“ geschuldeten Beträge einschließlich zukünftiger Ansprüche gegen den Vertragspartner, einschließlich Zinsen und Kosten, vollständig bezahlt hat. Bei der Verarbeitung oder Bearbeitung der gelieferten Waren durch den Vertragspartner erwerben wir Miteigentumsrechte an den neu geschaffenen Waren und/oder an Waren, die mit den gelieferten Waren oder dem Hauptgegenstand zusammengesetzt sind, im Wert der von uns gelieferten Originalwaren.
Im Falle der Nichtzahlung eines fälligen Betrags, der Aussetzung der Zahlung, der Beantragung der Aussetzung der Zahlungen, des Konkurses, der Vormundschaft, des Todes oder der Liquidation der Angelegenheiten des Vertragspartners haben wir das Recht, die Bestellung oder den noch ausstehenden Teil ohne Mitteilung und ohne gerichtliche Intervention zu stornieren und die Rückgabe des noch nicht vollständig bezahlten Gegenstands als unser Eigentum zu verlangen, wobei bereits geleistete Beträge berücksichtigt werden, ohne Beeinträchtigung unserer Rechte, Schadensersatz für Verluste oder Schäden zu verlangen. In solchen Fällen wird jeder Anspruch, den wir gegen den Vertragspartner haben, sofort fällig.
Die Waren können vom Vertragspartner im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit weiterverkauft oder verwendet werden, dürfen jedoch nicht als Sicherheit für eine Forderung Dritter verwendet werden. Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Zahlung aller unserer Ansprüche erwerben wir auch bei der Entstehung des Anspruchs Eigentumsrechte an allen Waren, die wir dem Vertragspartner geliefert haben und die sich noch in seinem Besitz befinden.

 

ZAHLUNG

Alle Zahlungen an „Kokoplant“ müssen in der von „Kokoplant“ angegebenen Weise innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgen, sofern nicht schriftlich eine andere Frist vereinbart oder auf der Rechnung angegeben ist. „Kokoplant“ ist jederzeit berechtigt, eine volle oder teilweise Vorauszahlung des Gesamtbetrags oder eine alternative Sicherheit in gewünschter Form vor der Lieferung (weiterer) zu verlangen. Die Zahlung muss in niederländischer gesetzlicher Währung oder durch Einzahlung oder Überweisung auf das Giro- oder Bankkonto von „Kokoplant“ ohne Abzug oder Aufrechnung erfolgen, ohne Aussetzung aufgrund eines behaupteten oder tatsächlichen Verschuldens von „Kokoplant“ und ohne dass der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtungen durch Pfändung oder auf andere Weise blockiert. Zahlt der Vertragspartner nicht innerhalb der vereinbarten oder in Rechnung gestellten Frist, so ist der Vertragspartner verpflichtet, ohne weitere Mitteilung einen sofort fälligen Zinssatz von zwei (2) Prozent pro Monat auf den ausstehenden Betrag zu zahlen. Alle Inkassokosten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, einschließlich der Gebühren eines Rechtsbeistands, trägt der Vertragspartner. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens fünfzehn (15) Prozent des zu erhebenden Betrags, jedoch mindestens 250,00 €. Jede Zahlung des Vertragspartners dient in erster Linie der Befriedigung von Zinsen, außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten und verringert anschließend die ältesten offenen Forderungen.

 

ANWENDBARES RECHT

Auf all unsere Angebote, Vereinbarungen und deren Ausführung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

 

STREITIGKEITEN

Im Falle von Streitigkeiten wird versucht, eine Lösung durch gegenseitige Konsultation zu finden. Wenn dies nicht das gewünschte Ergebnis bringt, ist ausschließlich das Bezirksgericht in Den Haag für die Streitigkeit zuständig, unbeschadet gesetzlicher Bestimmungen zur Zuständigkeit des Amtsgerichts und unbeschadet des Rechts von „Kokoplant“, das Gericht am Wohnsitz oder Geschäftssitz des Vertragspartners zu wählen, falls gewünscht.

 

KOKODAMA UND KOKOPOT SIND PATENTIERTE PRODUKTE